FAQ - Fragen über Fragen

Hier wollen wir einige uns häufig gestellte Fragen für euch beantworten. Sollten dennoch Fragen offen bleiben schreibe uns gerne!

Allgemeines

Wir verstehen als Wohnprojekt einen Zusammenschluss von Menschen, die gemeinsam (bauen und) wohnen wollen. Alle Parteien des Wohnprojektes haben ihre eigenen Wohnungen (mit Küche, Badezimmer etc.). Darüber hinaus teilen sich die Bewohner:innen die Gemeinschaftsräume. Dabei wollen wir den individuellen Wohnraum möglichst klein gestalten und den Gemeinschaftsflächen viel Platz einräumen. 

Bisher ist die WohnWerkstatt eine Gruppe an Menschen, die sich regelmäßig an unterschiedlichen Orten trifft. Unser Ziel ist es, ein bestehendes Gebäude in Österreich zu erwerben und für gemeinschaftliches Wohnen zu renovieren. Bevorzugt suchen wir derzeit ländliche Standorte mit guter Infrastruktur im Linzer, Wiener oder Grazer Umland.

Die WohnWerkstatt strebt an eine Gruppe von 10-15 Erwachsenen zu werden, die dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt im Projekt haben. Die genaue Anzahl der Wohneinheiten variiert je nach Nutzbarkeit der Immobilie und individuellen Lebenskonzepten.

In der WohnWerkstatt sind alle Personen willkommen – unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Lebensform und Kultur. Unsere Gruppe profitiert von der Vielfalt und Individualität der Bewohner:innen und bekennt sich zur Diversität. Wichtig ist uns, dass sich die Bewohner:innen mit unserer Vision und den dort verankerten Werten identifizieren können. Außerdem sind für uns die Integrationsfähigkeit in die Gemeinschaft sowie die Bereitschaft anderen offen zu begegnen von oberster Priorität.

Derzeit planen wir bis zum Erwerb der Immobilie in der Kerngruppe zu bleiben. Sobald wir einen Ort für die WohnWerkstatt gefunden haben, starten wir mit dem Erweiterungsprozess. Wenn du jetzt schon interessiert bist Bewohner:in der zukünftigen WohnWerkstatt zu werden, kannst du uns sehr gerne jetzt schon schreiben!

Gemeinschaftsleben

Die WohnWerkstatt sieht sich nicht primär als politische Gemeinschaft, sondern als aktive Gestalter:innen einer nachhaltigen und solidarischen Gesellschaft. Dennoch ist sie sich bewusst, dass der Alltag politische Implikationen hat, und übernimmt Verantwortung für ihr Handeln.

Nachhaltigkeit ist ein Kernprinzip. Dabei legen wir wert auf die Renovierung eines Bestandsgebäudes, die Nutzung erneuerbarer Energien, das Teilen von Ressourcen, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie geteilte Mobilitätslösungen. 

Kinder werden ein wichtiger Teil der WohnWerkstatt sein. Wir wollen einen kinderfreundlichen Raum schaffen, in dem sie sich frei entfalten und partizipieren können.

Ein Ausstieg ist jederzeit möglich, wobei eine faire Kommunikation erwartet wird. Detaillierte Regelungen zur Kündigung und zum Auszug sind in den Vereinsstatuten festgelegt.

Das Visionspapier definiert die ideellen Grundlagen der WohnWerkstatt. Es ergänzt die Vereinsstatuten und dient als Leitfaden für das Zusammenleben sowie die zukünftige Entwicklung. Das Visionspapier wird jedoch als dynamisch betrachtet und kann somit stetig an die Bedürfnisse der Bewohner:innen ausgerichtet und angepasst werden. Dies passiert in einem konsensualen Prozess.

Der Aufnahmeprozess verläuft in zwei Phasen:

1. Freies Kennenlernen durch Gespräche und Aktivitäten.

2. Kennenlernjahr, bei dem potenzielle Mitglieder probeweise wohnen und aktiv mitwirken. Die endgültige Entscheidung erfolgt im Konsens.

Entscheidungen erfolgen im Konsens oder wenn kein Konsens gefunden werden kann im Konsent. Wenn dennoch keine Einigung erzielt werden kann, greifen Regelungen der Vereinsstatuten mit definierten Mehrheitsverhältnissen.

Finanzielles

Die Finanzierung basiert auf drei Säulen: Fremdkapital (Bankdarlehn), Förderungen und Eigen- bzw. Fremdeinlagen in den Vermögenspool.

Die Finanzierung basiert auf Mitgliedsbeiträgen, Förderungen, Spenden und Mieteinnahmen. Wir streben ein solidarisches Mietmodell an und wollen finanzielle Hierarchien vermeiden.

Als förderndes Mitglied („Freund:in der WohnWerkstatt“), in Form von Einlagen in unseren Vermögenspool sobald dieser besteht, durch Spenden oder durch Teilnahme an unseren Veranstaltungen. Jede Unterstützung hilft, unsere Vision zu verwirklichen.

Die Gemeinschaft unterscheidet zwischen privatem und Gemeinschaftseigentum. Privateigentum im eigenen Wohnraum bleibt persönliches Eigentum, während Gemeinschaftseigentum von allen Bewohner:innen genutzt werden kann.

Nein, in der WohnWerkstatt werden Menschen leben, die jeweils individuell unterschiedliche Beträge in den Vermögenspool einbringen. Es ist daher kein gewisses Privatkapital notwendig, um in der WohnWerkstatt in Zukunft wohnen zu können. Gemeinsam tragen wir jedoch die Verantwortung, den Vermögenspool zu sichern und die notwendige Liquidität aufrechtzuerhalten.

Anleger:innen haben die Möglichkeit, ihre Beteiligung jeweils zum Quartalsende zu kündigen. Die Auszahlung erfolgt am Ende des darauffolgenden Quartals. Dafür halten wir eine Liquiditätsreserve von 10% vor, die in der Regel eine reibungslose Abwicklung ermöglicht. Sollte jedoch nicht ausreichend liquide Mittel für alle Anfragen verfügbar sein, verlängert sich die Auszahlungsfrist jeweils um weitere 3 Monate, bis genügend Liquidität bereitsteht. Vertraglich ist festgelegt, dass diese Fristverlängerung maximal 3 Jahre betragen darf. Anschließend wäre der:die Treuhänder:in verpflichtet, eine Versteigerung der Immobilie zum Schätzwert einzuleiten, um sicherzustellen, dass alle Anleger:innen ihr investiertes Kapital zurückerhalten.

Derzeit ist das noch nicht möglich,da wir noch keine Immobilie haben. Sobald wir einen Ort für die WohnWerkstatt gefunden haben, starten wir mit unserer Vermögenspoolkampagne. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich anzulegen. Schreib uns gerne wenn du jetzt schon Interesse am Anlegen hast, dann merken wir dich vor und lassen dich wissen sobald es losgeht!

Rechtliches

Der rechtliche Rahmen wird durch den Verein WohnWerkstatt gebildet, dessen bindendes Regelwerk die Vereinsstatuten sind. Der Gemeinschaftsvertrag regelt das soziale Miteinander, die Vision unsere ideellen Vorstellungen. Diese drei Dokumente bilden die ideellen, sozialen und rechtlichen Grundlagen.

Im Falle eines Scheiterns des Projekts wird die Auflösung des Vereins in Erwägung gezogen. Dies kann durch finanzielle Schwierigkeiten oder das Nichtgewährleisten des Wohlbefindens der Gemeinschaft bedingt sein. Der Auflösungsprozess ist in den Vereinsstatuten genau geregelt.

Die Immobilie des Projekts wird dem Verein sowie durch den:die Treuhänder:in im Grundbuch abgesicherten Anleger:innen des Vermögenspools gehören. Die Bewohner:innen sind per se keine Eigentüner:innen.

Ein gemeinnütziger Verein ist ein nicht gewinnorientierter Zusammenschluss, der sich anhand selbstgewählter Statuten organisiert. Für unser Projekt passt das besonders gut, weil der Verein uns ermöglich Grundziele und Rechte verbindlich zu regeln und als juristische Person mit Bauträgern, Firmen oder Behörden agieren kann.